Hausratversicherung - Fragen:  Kündigung Hausratversicherung


Wann kann die Hausratversicherung gekündigt werden?

Die ordentliche Kündigung für Ihre Hausratversicherung können Sie, ohne Begründung, bis drei Monate vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit aussprechen.
Sollte sich der Beitrag im Versicherungsverhältnis erhöhen, ohne dass sich der Versicherungsschutz an den neuen Beitrag anpasst, können Sie Ihre Hausratversicherung auch kündigen. Zudem können Sie im Schadensfall kündigen.
Diese Kündigung kann entweder bis einen Monat nach Regulierung des Schadens fristlos, oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Sollten Sie Ihre Hausratversicherung fristlos kündigen wollen, sollten Sie sich das gut überlegen, da dem Versicherer die Prämien noch bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen.
Folgende Unterschiede gibt es nach Datum der Vertragsunterzeichnung Ihrer Hausratversicherung:
Verträge die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden:
Bei Beitragserhöhungen von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr, oder 25% zusammen in den letzten drei Versicherungsjahren kann die Hausratversicherung bis einen Monat nach der (letzten) Beitragserhöhung gekündigt werden.
Verträge die zwischen 01.01.1991 und 29.07.1994 geschlossen wurden:
Bei einer Beitragserhöhung von mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr, oder 20% gegenüber der Erstprämie kann die Hausratversicherung bis einen Monat nach der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Verträge die ab dem 29.07.1994 geschlossen wurden:
Nach jeder Beitragserhöhung darf innerhalb eines Monats gekündigt werden.
Langfristige Verträge die ab dem 25.09.1994 für mehr als fünf Jahre geschlossen wurden:
Es besteht ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften Versicherungsjahres. Danach jeweils zum Ende eines jeden weiteren Versicherungsjahres. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.