Hausratversicherung - Begriffe:  Vandalismus


Vandalismus

Unter Vandalismus versteht man die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Hausrat nach einem Einbruch in versicherte Räume.
Der Begriff des Einbruches wird noch um die Begriffe Einsteigen oder Eindringen erweitert. In einen dieser vorliegen Fälle muss die Hausratsversicherung ebenfalls den entstandenen Schaden durch Vandalismus tragen. Wenn der Verbrecher sich jedoch in die Wohnung eingeschlichen oder sich dort verborgen gehalten hat, kommt die Hausratsversicherung nicht für Schäden auf, die durch Vandalismus entstanden sind.

Prüfen sollte jeder Versicherungsnehmer noch, ob sein Hausratsversicherungs-Vertrag den neuen Vorgaben entspricht oder noch ältere Bedingungen zugrunde liegen.
In den älteren Verträgen sind Vandalismus-Schäden nur mit abgedeckt, wenn der Einbrecher auch tatsächlich etwas gestohlen hat! Stiehlt der Einbrecher nichts und zerstört dennoch die Einrichtung, zahlt die Hausratsversicherung nicht.
Bei den neueren Hausratsversicherungen sind Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruch mittlerweile standardmäßig mitversichert, ob nun etwas gestohlen wird oder nicht.