Hausratversicherung - Begriffe:  Unterversicherung


Unterversicherung

Bei der Hausratversicherung wird von einer Unterversicherung gesprochen, wenn der entstandene Schaden höher ist, als die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Wichtig ist bei einer Unterversicherung zu wissen, dass auch bei kleineren Schäden die Hausratversicherung den Schaden nur anteilig begleichen wird.
In einem solchen Fall kann es für den Versicherungsnehmer zu erheblichen Verlusten kommen, wie das folgende Beispiel zeigt:

Beispiel:

Versicherungssumme: 50.000 Euro

Hausrat-Neuwert: 100.000 Euro

Hierbei handelt es sich um eine Unterversicherung und die Versicherung zahlt bei einem Schaden über 10.000 Euro auch nur den Anteil von 50% in Höhe von 5.000 Euro.
Um diesen Fall zu vermeiden, kann eine Mindest-Versicherungssumme pro qm abgeschlossen werden, so dass die Hausratversicherung grundsätzlich eine Unterversicherung ausschließt und den vollen Betrag bis zur Höhe der Versicherungssumme erstattet. Diese Mindest-Versicherungssumme liegt je nach Gesellschaft zwischen ca. 600 und 800 Euro.