Hausratversicherung - Begriffe:  Schadens-Besichtigung


Schadens-Besichtigung

Bei der Schadens-Besichtigung ermittelt der Sachverständige den entstandenen Schaden, um den Wert festzustellen, den die Hausratversicherung an den Versicherungsnehmer zu zahlen hat.
Der Schaden ist der Hausratversicherung umgehend mitzuteilen und die beschädigten Gegenstände müssen bis zur Schadens-Besichtigung aufgehoben werden, denn nur dann besteht ein Anspruch auf Ersatz durch die Hausratversicherung.
Gleichermaßen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. In einem solchen Fall kann es zu der Situation kommen, dass schon vor der Schadens-Besichtigung eine des Schadensortes vorgenommen werden muss, wenn z.B. Türen oder Fenster beschädigt worden sind.
In einem solchen Fall sollte vor der Schadens-Besichtigung mit der Hausratversicherung telefonisch Rücksprache gehalten werden, welche Maßnahmen getroffen werden können, ohne dass sich dies negativ auf das Gutachten auswirkt.