Hausratversicherung - Begriffe:  Reparaturkosten


Reparaturkosten

Die Hausratversicherung ersetzt nicht nur den Neuwert von beschädigten Gegenständen, sondern übernimmt auch die Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, wenn die beschädigten Gegenstände noch reparaturfähig sind.

Von Seiten der Hausratversicherung wird in einem solchen Fall immer geprüft, ob die Reparaturkosten im Verhältnis auch als wirtschaftlich angesehen werden können. Als Entschädigung werden daher die Reparaturkosten plus eine unter Umständen entstandene Wertminderung gezahlt, höchstens jedoch der Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes.

Die Hausratversicherung übernimmt Reparaturkosten für: