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WasserschadenDie Hausratversicherung ersetzt nicht nur den Neuwert von beschädigten Gegenständen, sondern übernimmt auch die Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles, wenn die beschädigten Gegenstände noch reparaturfähig sind.
Von Seiten der Hausratversicherung wird in einem solchen Fall immer geprüft, ob die Reparaturkosten im Verhältnis auch als wirtschaftlich angesehen werden können. Als Entschädigung werden daher die Reparaturkosten plus eine unter Umständen entstandene Wertminderung gezahlt, höchstens jedoch der Wiederbeschaffungswert des Gegenstandes.
Die Hausratversicherung übernimmt Reparaturkosten für:
Provisorische Maßnahmen, d.h. wenn die Maßnahmen dem Schutz der versicherten Sachen dienen
Gebäudeschäden, d.h. die Schäden, welche im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Beraubung, den Versuch einer solchen Tat oder durch Vandalismus nach einer solchen Tat entstanden sind
Gemietete Wohnungen, d.h. Reparaturkosten für Bodenbeläge, Innenanstriche, oder Tapeten, die durch Leitungswasser beschädigt worden sind.