Hausratversicherung - Begriffe:  Rechnungsbelege


Rechnungsbelege

Grundsätzlich ist immer von Nutzen, dass Fotos von den Gegenständen gemacht worden sind und sämtliche Rechnungsbelege aufbewahrt werden, um eine Schadensregulierung für die Hausratversicherung so einfach wie möglich zu gestalten.
Sollten keine Rechnungsbeläge über die beschädigten Gegenstände mehr vorliegen, wird der Schaden durch einen Sachverständigen der Hausratversicherung geschätzt bzw. der aktuelle Wiederbeschaffungspreis ermittelt.
Bei einer völligen Zerstörung der Gegenstände, wie es zum Beispiel bei einem Brand der Fall sein kann, ist es auch möglich, dass die Hausratversicherung eine Quadratmeterpauschale zahlt, welche von der abgeschlossenen Versicherungssumme abhängig ist.
Rechnungsbelege sind demnach für die Schadensregulierung immer hilfreich, jedoch führen fehlende Rechungsbelege nicht automatisch dazu, dass die Hausratversicherung den Schaden nicht übernimmt.