Hausratversicherung - Begriffe:  Neuwert


Neuwert

Bei Schäden, die über die Hausratversicherung abgedeckt sind, wird grundsätzlich der Neuwert zugrunde gelegt.
Beim Neuwert handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert einer Sache zum Tage des entstandenen Schadens. Bei der Ermittlung des Neuwerts ist es für Regulierung durch die Hausratversicherung unerheblich, ob der ursprüngliche Anschaffungswert höher oder niedriger als der gegenwärtige Neuwert ist.
In der Regel ist dies zum Vorteil des Versicherungsnehmers. Es kann jedoch auch der Fall sein, dass der Neuwert im Verhältnis niedriger ist, wie es bei Elektrogeräten nicht selten vorkommt. Die Hausratversicherung macht in dieser Hinsicht jedoch keinen Unterschied, sondern setzt immer den Neuwert als Wiederbeschaffungspreis an.
Es ist immer hilfreich, wenn Rechnungen über die beschädigten Gegenstände vorliegen, jedoch steht es dem Schadenersatz durch die Hausratversicherung nicht entgegen, wenn dies nicht der Fall ist.
Zu beachten ist immer, dass der gesamte Hausrat nicht unterversichert ist, da in einem solchen Fall nur ein anteiliger Betrag durch die Hausratversicherung gezahlt wird.