Hausratversicherung - Ratgeber:  Leistungen Hausratversicherung


Leistungen einer Hausratversicherung

Bei den Leistungen durch eine Hausratversicherung ist zu unterscheiden, wann sie leistet, in welcher Form sie leistet und für Schäden an welchen Gegenständen die Hausratversicherung leistet.
Die Hausrat-Versicherung tritt in der Regel dann in Leistung, wenn die versicherten Gegenstände, welche in der Wohnung aufbewahrt werden, durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Rohrbruch, Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Leitungswasser, Hagel oder Sturm beschädigt oder entwendet werden. Naturkatastrophen können über eine Zusatzversicherung mit abgesichert werden.
Die Leistung der Hausratversicherung erfolgt in Form einer Geldleistung. Diese wird erbracht, wenn der Schaden ordnungsgemäß gemeldet und durch die Versicherung bestätigt worden ist. Die Geldleistung erfolgt immer in Form und Höhe des Wiederbeschaffungswertes und nicht in Höhe des in der Regel erheblich geringeren Zeitwerts. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Versicherungsnehmer keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgesetzt ist, um die Wohnung in dem gewohnten Komfort wieder herrichten zu können. Durch die Hausratversicherung abgedeckt werden zunächst alle Schäden, die „bewegliche“ Gegenstände betreffen, welche sich im Haus oder der Wohnung befinden.
Dazu gehören elektronische Geräte, Möbel, Kleidung, Porzellan etc. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang die ausreichend hohe Deckungssumme, damit wirklich der gesamte beschädigte Hausrat durch die abgeschlossene Versicherungssumme abgedeckt ist. Es gibt auch Gegenstände, die über die Hausratversicherung nicht mit abgesichert sind und eine Sonderversicherung benötigen.
Die bekanntesten sind in diesem Zusammenhang sicherlich die Glasversicherung (Aquarien, Duschkabinen, Vitrinen etc.) oder auch die Versicherung Fahrräder betreffend. Welche Gegenstände eine zusätzliche Versicherung benötigen, sollte bei Vertragsabschluss nachgefragt werden.


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