Hausratversicherung - Begriffe:  Gutachter


Gutachter

Ein Gutachter schätzt bei einem Schadensfall den tatsächlich entstanden Sachschaden. Der Versicherer ist verpflichtet der Hausratversicherung und auch der Polizei sofort mitzuteilen, wenn ein Einbruch oder ähnliches erfolgt ist.
Hinzu kommt, dass vor Ort solange keine Veränderungen vorgenommen werden sollten bis der Gutachter der Versicherungsgesellschaft sich ein Überblick verschafft hat.
Ein Gutachter kann sowohl von Seiten der Hausratversicherung eingesetzt werden als auch vom Versicherungsnehmer selber bestellt werden, um den Schaden zu schätzen. Ein von der Versicherung unabhängiger Gutachter sollte vom Versicherungsnehmer unbedingt hinzugezogen werden, wenn die ermittelte Summe des Schadens zu niedrig erscheint, denn das Akzeptieren einer bewilligten Summe der Hausratversicherung führt zu einem abgegoltenen Versicherungsanspruch, so dass im Nachhinein kein größerer Schaden mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn dies nachzuweisen wäre.