Hausratversicherung - Begriffe:  Grunddeckung


Grunddeckung

Die Hausratversicherung besteht aus einer Grunddeckung und beinhaltet den Schutz des Hausrats vor Feuer, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel.
Diese Grunddeckung kann jedoch nach Bedarf auch individuell erweitert werden, so dass u.a. Haushaltsglas, Fahrraddiebstahl, Einschluss von Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser etc.) und auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden kann.

Hinsichtlich der Grunddeckung sollte immer überlegt werden, ob nicht im Hausrat Gegenstände vorhanden sind, die über die Grunddeckung unter Umständen nicht mit eingeschlossen sind oder sich das Haus in einer Umgebung befindet, in welcher das Risiko für Naturereignisse, die die Hausratversicherung betreffen könnten, höher als gewöhnlich ist.