Hausratversicherung - Begriffe:  Glasversicherung


Glasversicherung

Gegenstände aus Glas sind im Regelfall nur bei Brand, Blitzschlag oder Explosion über die Hausratversicherung mitversichert.

Eine zusätzliche Glasversicherung versichert folgende Gegenstände aus Glas oder Kunststoff mit:

Von einer Glasversicherung nicht abgedeckt werden:

Grundsätzlich sollte beim Abschluss einer Glasversicherung genau geschaut werden, wie viel Eirichtungsgegenstände wirklich aus Glas sind und ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, wenn diese in der Regel auch nicht sehr teuer ist.

Ebenfalls sollte beim einem Zusatzabschluss zur Hausratversicherung genau darauf geachtet werden, ob bei der Glasversicherung selber nicht auch wieder Ausschlusskriterien zum tragen kommen, denn wer bei einem Abschluss insbesondere an das Ceranfeld oder den hochwertigen Fernseher gedacht hat, kann unter Umständen böse überrascht werden.