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WasserschadenGegenstände aus Glas sind im Regelfall nur bei Brand, Blitzschlag oder Explosion über die Hausratversicherung mitversichert.
Eine zusätzliche Glasversicherung versichert folgende Gegenstände aus Glas oder Kunststoff mit:
Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
Kunststoffscheiben oder-platten (Duschkabine etc.)
Platten aus Glaskeramik
Lichtkuppeln
Aquarien und Terrarien
Ceran-Kochflächen (bedarf bei manchen Anbietern jedoch noch einer weiteren Zusatzversicherung)
Von einer Glasversicherung nicht abgedeckt werden:
Lampen, optische Geräte, Handspiegel, Hohlgläser (Vasen)
Beschädigung von Oberflächen/Kanten
Defekte Dichtungen bei Mehrscheibengläsern
i.d.R. LCD-Bildschirme
Glasbruch durch Kriegsereignisse, Erdbeben
Grundsätzlich sollte beim Abschluss einer Glasversicherung genau geschaut werden, wie viel Eirichtungsgegenstände wirklich aus Glas sind und ob sich eine Zusatzversicherung lohnt, wenn diese in der Regel auch nicht sehr teuer ist.
Ebenfalls sollte beim einem Zusatzabschluss zur Hausratversicherung genau darauf geachtet werden, ob bei der Glasversicherung selber nicht auch wieder Ausschlusskriterien zum tragen kommen, denn wer bei einem Abschluss insbesondere an das Ceranfeld oder den hochwertigen Fernseher gedacht hat, kann unter Umständen böse überrascht werden.