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Wasserschaden Als Gebrauchsgegenstände im Sinne der Hausratversicherung gelten sämtliche Gebrauchsgegenstände des alltäglichen Lebens, wie z.B. Kleidung, CDs, Haushaltsgeräte, Geschirr, Bekleidung, Elektrogeräte etc.
Fallen diese Gebrauchsgegenstände in den privat genutzten Bereich des Versicherungsnehmers ist die Behandlung hinsichtlich der Hausratversicherung unproblematisch.