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WasserschadenGrundsätzlich ist die maximale Entschädigungsgrenze bei der Hausratversicherung die abgeschlossene Versicherungssumme.
Bei Wertsachen verringert sich diese Entschädigungsgrenze im Schadensfall auf 20% der Versicherungssumme, wenn nicht bei der Hausratversicherung durch einen zusätzlichen Tarif eine höhere Entschädigungsgrenze vereinbart worden ist.
Sollten Wertgegenstände nicht gesondert in einem mehrwandigen Stahlschrank von mindestens 200kg aufbewahrt worden sein, verschieben sich die Entschädigungsgrenzen wie folgt:
Bargeld 1.000 Euro
Urkunden, Wertpapier 2.500-3.000 Euro
Schmuck 20.000 Euro
Die Entschädigungsgrenze für Aufräum- oder Abbruchkosten, Bewegungs- oder Schutzkosten sowie Mehrkosten sind auf 5% der Versicherungssumme je Schadensfall begrenzt.
Die Entschädigung für den Mietausfall ist begrenzt auf maximal 12 Monate.