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WasserschadenDurch die Entschädigung werden dem Versicherungsnehmer von der Hausratversicherung die zerstörten oder entwendeten Sachen in Höhe des aktuellen Neuwerts zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Entschädigung kann auch die Übernahme von Reparaturkosten bedeuten zusätzlich einer entstandenen Wertminderung.
Die Obergrenze für die Entschädigung ist die vereinbarte Versicherungssumme, wenn nicht eine Unterversicherung festgestellt werden sollte.
Für spezielle Wertsachen gibt es jedoch eine individuelle Entschädigungsgrenze, welche sich wie folgt darstell
Bargeld bis 1.000 Euro
Urkunden, Wertpapiere bis 2.500 Euro
Schmuck bis 20.000 Euro
Diese Entschädigungsgrenzen entfallen jedoch, wenn die Aufbewahrung in einem mehrwandigen Stahlschrank erfolgt, der mindestens 200kg Gewicht hat oder durch eine zusätzliche Zahlung an die Hausratversicherung durch welche ein höherer Entschädigungsbetrag vereinbart worden ist.