In der Hausratversicherung sind Schäden, die durch Feuer (auch Blitzschlag und Explosion), Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser, versichert. Welche Gegenstände versichert sind, wird in den Versicherungsbedingungen genau definiert und ist hier in den entsprechenden Rubriken nachzulesen. Wenn es sich beim Schadensverursacher um eine dritte Person handelt, ist grundsätzlich erst mal zu prüfen, ob nicht die Haftpflichtversicherung des Dritten für die entstandenen Kosten aufkommen muss, denn die Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung von Schäden zuständig, die einer anderen Person zugefügt worden sind. Als dritte Person gilt, wer nicht zu dem Haushalt hinzugerechnet werden kann und somit nicht über die Hausratversicherung mit abgedeckt ist, die den Haushalt versichert, in welchem der Schaden verursacht worden ist. Zu diesem Personenkreis zählen in der Regel der Ehepartner und die Kinder.
Vermittlerstatus
Wir sind tätig als Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.
Beratung und Vergütung
Wir beraten und vermitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben und erhalten für die Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von der jeweiligen Gesellschaft. Für Sie als Kunde ist unsere Beratungsleistung kostenfrei.
Abhängigkeiten über Beteiligungen
Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen des Vermittlers von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals des Vermittlers.
Aufsichtsbehörde
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz
Registerstelle
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Breite Straße 29
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