Hausratversicherung - Ratgeber:  Schadensverursacher


Dritte als Schadensverursacher

In der Hausratversicherung sind Schäden, die durch Feuer (auch Blitzschlag und Explosion), Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser, versichert. Welche Gegenstände versichert sind, wird in den Versicherungsbedingungen genau definiert und ist hier in den entsprechenden Rubriken nachzulesen.
Wenn es sich beim Schadensverursacher um eine dritte Person handelt, ist grundsätzlich erst mal zu prüfen, ob nicht die Haftpflichtversicherung des Dritten für die entstandenen Kosten aufkommen muss, denn die Haftpflichtversicherung ist für die Regulierung von Schäden zuständig, die einer anderen Person zugefügt worden sind.
Als dritte Person gilt, wer nicht zu dem Haushalt hinzugerechnet werden kann und somit nicht über die Hausratversicherung mit abgedeckt ist, die den Haushalt versichert, in welchem der Schaden verursacht worden ist.
Zu diesem Personenkreis zählen in der Regel der Ehepartner und die Kinder.


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