Hausratversicherung - Begriffe:  Aussenversicherung


Aussenversicherung

Über die Hausratversicherung sind Sachen, die dem Gebrauch dienen und Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert. Das bedeutet, dass die Gebrauchsgegenstände auch auf Reisen über die Hausratversicherung mitversichert sind.
Für Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die sich aufgrund von Ausbildung zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst außerhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung solange kein eigener Hausstand gegründet wurde.

Desweiteren gelten folgende Einschränkungen hinsichtlich der Aussenversicherung: