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WasserschadenÜber die Hausratversicherung sind Sachen, die dem Gebrauch dienen und Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind, auch außerhalb des Versicherungsortes weltweit vorübergehend bis zu 3 Monaten versichert. Das bedeutet, dass die Gebrauchsgegenstände auch auf Reisen über die Hausratversicherung mitversichert sind.
Für Versicherungsnehmer oder für mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die sich aufgrund von Ausbildung zur Erfüllung von Wehr- oder Ersatzdienst außerhalb der Wohnung befinden, gilt der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung solange kein eigener Hausstand gegründet wurde.
Desweiteren gelten folgende Einschränkungen hinsichtlich der Aussenversicherung:
die Aussenversicherung besteht für Sturm- und Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden
bei Beraubung gilt der Versicherungsschutz für die Außenversicherung nur, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Durch die Aussenversicherung sind keine Sachen geschützt, welche erst an den Ort der Beraubung gebracht werden müssen
bei der Aussenversicherung ist die Entschädigungsgrenze in der Regel auf 10% der Versicherungssumme. Zusätzlich wird ein maximaler Betrag festgelegt, was bei den Versicherungsunternehmen aber variieren kann.
die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen finden auch bei der Aussenversicherung Anwendung