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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer finanziell vor den möglichen Schadensersatzforderungen eines Dritten.

Unter Haftpflicht versteht man hierbei die gesetzliche Verpflichtung zur Behebung eines Schadens, den man einer anderen Person zugefügt hat. Im Schadensfall wird zunächst überprüft, ob der Haftpflichtanspruch des Geschädigten Berechtigung hat. Liegt eine Anspruchsberechtigung vor, deckt die Haftpflichtversicherung die entsprechende Wiedergutmachung des Schadens. Ersetzt werden üblicherweise Schäden, die an Personen entstehen, sowie Schäden, die an Sachen entstehen.
Ist der Schaden durch vorsätzliches Handeln seitens des Versicherungsnehmers entstanden, besteht keinerlei Deckung für den Schadensfall seitens der Versicherung. Die Deckungsgrenze für einen Schadensfall wird durch die Höhe der vorab vertraglich vereinbarten Versicherungssumme festgelegt.
Die Haftpflichtversicherung besteht aus verschiedenen Zweigen. Im Rahmen der Privathaftpflicht beispielsweise sind sowohl der private Versicherungsnehmer, als auch dessen Familie abgesichert. Die Haus- und Grundstückhaftpflichtversicherung versichert Eigentümer und Vermieter. Bei der Berufshaftpflicht wird vor möglichen beruflich verursachten Schäden versichert und so weiter.

Eine Haftpflichtversicherung wird für mindestens ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, sofern sie nicht vorab fristgerecht gekündigt wird. Hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarungen gibt es eine große Anzahl an Möglichkeiten. Zentral ist in jedem Fall die Wahl zwischen einem Tarif mit so genanntem Selbstbehalt und ohne Selbstbehalt. Selbstbehalt bedeutet, dass eine bestimmte Summe vereinbart wird, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall (entweder pro Jahr oder pro Schadensfall) selbst übernimmt, bevor die Versicherung einspringt. Je nach Höhe des Selbstbehaltes reduzieren sich die Kosten der Versicherung an sich.

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