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Grunderwerbsteuer - Häufig gestellte Fragen
Seit dem Jahre 1997 beträgt der Satz für die Grunderwerbsteuer nicht mehr 2 %, sondern 3,5 % der Bemessungsgrund- lage. Die einzelnen Länder legen den Steuersatz seit dem 01.09.2006 selber fest. So erheben zum Beispiel die Stadt- staaten Berlin und Hamburg einen Steuersatz der Grunderwerbsteuer von 4,5 %.
In der Grunderwerbsteuer sind Anschaffungskosten und Herstellungskosten des Grunderwerbs enthalten. Mit Unter- zeichnung des Kaufvertrages wird die Grunderwerbsteuer fällig.