Grunderwerbsteuer - Häufig gestellte Fragen


Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?


Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sofern ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erworben wird. Der Steuersatz beträgt dabei 3,5 % der Bemessungsgrundlage, welche die Herstellungs- und Anschaffungskosten des Erwerbs ein- schließen. Bei einer Eigentumswohnung entfällt diese Berechnungsgrundlage, da hier nicht zwischen Grundstück und Gebäude unterschieden werden kann und somit eine Berechnung der Gewerbesteuer auf den gesamten Kaufpreis vorgenommen wird. Obwohl beide Parteien steuerpflichtig sind, wird in der Regel die Grunderwerbsteuer vom Käufer gezahlt und vom Verkäufer auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Sollte die Immobilie von mehreren Käufern erworben wer- den, so wird die Grunderwerbsteuer entsprechend aufgeteilt.