Grunderwerbsteuer - Häufig gestellte Fragen


Welche Erwerbsvorgänge sind von der Grunderwerbsteuer befreit?


Nicht immer wird die Grunderwerbsteuer fällig. Bei einigen Ausnahmen sind die Steuerschuldner, in der Regel die Käufer der Immobilie oder des Objektes, von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit. Die Steuer entfällt, wenn die Gegenleistung nicht mehr als 2,500 Euro beträgt, steigt diese jedoch nur um 1 Cent fällt eine Grunderwerbsteuer an.

Wird das Grundstück durch den Ehegatten des Verkäufers erworben ist ebenfalls keine Grunderwerbsteuer zu zahlen. Das Gleiche gilt für Käufer die in gerader Linie (Eltern, Kinder etc.) mit dem Verkäufer verwandt sind. Findet ein Eigen- tümerwechsel einer Immobilie durch eine Erbschaft statt und muss dieser Nachlass mit anderen Erben geteilt werden, so fällt ebenfalls keine Grunderwerbsteuer an.