Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Unbedenklichkeitsbescheinigung


Unbedenklichkeitsbescheinigung


Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bezeugt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung. Die Grundbuchämter dürfen ohne diese Beschei- nigung keine Eintragung in das Grundbuch vorzunehmen. Eine Eintragung in das Grundbuch ist somit nicht möglich, wenn keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt und auch noch keine Grunderwerbsteuer gezahlt worden ist.