Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Stundung


Stundung


Eine Stundung meint das Hinausschieben einer Forderung zwischen Gläubiger und Schuldner über den vereinbarten bzw. festgelegten Termin hinaus. In der Regel ist eine Stundung der Grunderwerbsteuer nicht möglich. Dies liegt in der Steuerart begründet. Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Diese Art Steuer schließt an die Güterübertragung im Rechtsverkehr an, d.h. es entsteht ein Austausch von Leistungen auf der Grundlage von zivilrechtlichen Geschäften. So liegt der Zeitpunkt der Zahlung der Grunderwerbsteuer einen Monat nach Erlass des Steuerbescheides. Geregelt wird dies unter § 15 GrEStG.