informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
Die Grunderwerbsteuer muss durch den Käufer oder den Verkäufer eines Grundstücks beglichen werden. Die zu zahlen- de Steuer kann vertraglich auf einen der Beteiligten übertragen werden. Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung der Grunderwerbsteuer findet sich im Grunderwerbsteuergesetz. Gemäß § 11 beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent der Bemes- sungsgrundlage.
Seit dem 01. 09. 2006 dürfen die einzelnen Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. So erheben beispielsweise Berlin und Hamburg einen Steuersatz von 4,5 %. Die Zahlungen erfolgen direkt an das Finanzamt, welches auch die Be- rechnung der zu zahlenden Steuer, unter Anwendung des jeweils gültigen Steuersatzes vornimmt.