Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Steuerberechnung


Steuerberechnung


Die Steuerberechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt wie bei anderen Steuermodellen auch aufgrund der Bemessungs- grundlage (§ 11 (1) GrEStG). Von dieser beträgt die Grunderwerbsteuer in der Regel 3,5 Prozent. Sie wird auf volle Euro abgerundet. Seit dem 01.01.2007 können die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selber festlegen.

In Einvernehmen mit dem Steuerpflichtigen kann das Finanzamt bei der Steuerberechnung einen Pauschbetrag festle- gen, falls dieser nicht groß von dem eigentlichen Betrag abweicht und dadurch eine Vereinfachung der Festlegung der Grunderwerbsteuer erzielt wird. Dies stellt jedoch eher eine Ausnahme dar.