Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Steuerbefreiung


Steuerbefreiung


Unter bestimmten Voraussetzungen sind Grundstückserwerber und –veräußerer von der Grunderwerbsteuer befreit. Unter die Steuerbefreiung fällt u.a. der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben, mit dem Ziel, den Nachlass zu teilen. Ebenfalls der Steuerbefreiung unterliegt der Kauf eines Grundstücks durch den Ehegatten des Verkäufers.

Gleichermaßen gilt die Steuerbefreiung für die Personen, die mit dem Verkäufer in gerader Linie verwandt sind. Diese Steuerbefreiung gilt ebenso für Stiefkinder und deren Ehegatten. Liegt der Grundstückswert unter der gesetzlichen Frei- grenze von 2.500 Euro, ist der Erwerb ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit. Bis zu einer gewissen Grenze fallen auch Öffentlich Private Partnerschaften nach dem ÖPP -Beschleunigungsgesetz unter die Steuerbefreiung.