Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Kaufvertrag


Kaufvertrag


Der Kaufvertrag spielt bei der Vorgehensweise zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer eine entscheidende Rolle. Die Grundlage hierzu ist im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. Die wichtigste Voraussetzung für den Anfall von Grunder- werbsteuer ist der Abschluss eines Kaufvertrages. Mittels Kaufvertrag übereignet der Verkäufer dem Käufer das jewei- lige Grundstück und macht das Geschäft damit rechtsgültig. Der Käufer verpflichtet sich mit dem Kaufvertrag den verein- barten Preis zu zahlen und eignet sich damit den Baugrund an.

Die Grunderwerbsteuer setzt einen rechtsgültigen Kaufvertrag voraus und fällt an, sobald ein entsprechender Vertrag entstanden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kaufpreis bereits entrichtet wurde oder nicht.