Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Grundbuch


Grundbuch


Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentliches Verzeichnis von Grundstücken. Die ersten Grundbucheinträge wurden be- reits in der Antike vorgenommen. Generell sind die Amtgerichte als Grundbuchämter für die Grundstücke im jeweiligen Bezirk zuständig. In einigen Bundesländern, wie in Baden-Württemberg, gibt es staatliche Grundbuchämter bei den Ge- meinden.

Das Grundbuch ist in verschiedene Abschnitte gegliedert. Der erste kennzeichnet die Eigentümer oder Erbbauberechtig- ten unter Angabe der jeweiligen Anteile oder des Gemeinschaftsverhältnisses. In dem zweiten Abschnitt werden alle Lasten und Beschränkungen eingetragen, die nicht in der dritten Abteilung eingetragen werden können. Im dritten Ab- schnitt sind Grundpfandrechte, Grundschulden und Hypotheken aufgezeichnet. Ein Grundbuch kann in schriftlicher oder elektronischer Form geführt werden, wobei letztere immer mehr zunimmt.