Grunderwerbsteuer - Häufig gestellte Fragen


Gibt es die Möglichkeit einer Stundung der Grunderwerbsteuer?


In der Regel ist eine Stundung der Grunderwerbsteuer nicht möglich. Die Verfahrensweise hierzu ist jedoch, je nach Bundesland, unterschiedlich. Einige Finanzämter bieten allerdings an, die Grunderwerbsteuer in Raten abbezahlen zu können. Hieraus ergibt sich jedoch der Nachteil, dass die Immobilie bis zur vollständigen Tilgung der Steuerschuld nicht in das Grundbuch eingetragen werden kann. Dies führt zu Problemen bei der Finanzierung, da Banken in der Regel ohne einen Grundbucheintrag keine Kredite auszahlen.

Eine Stundung der Grunderwerbsteuer ist, wenn überhaupt, nur in besonderen Härtefällen denkbar. Hierzu zählen zum Beispiel durch Erkrankung oder Unfall ausgelöste Notlagen, durch die ein Teil der Finanzierung der Immobilie wegbricht, um diesen Zustand zu überbrücken. Eine weitere Möglichkeit stellt die sogenannte Verrechnungsstundung dar. Hierbei kann eine Stundung gewährt werden, insofern mit einer anderen Steuererstattung konkret zu rechnen ist und dies in der Finanzierung der Immobilie vorgesehen wird.