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Grunderwerbsteuer - Häufig gestellte Fragen
Die Freigrenze für den Erwerb von Immobilien bei dem keine Gewerbesteuer anfällt ist äußerst gering. Diese Freigrenze beträgt in allen Bundesländern maximal 2.500 Euro.
Übersteigen die Kosten für den Kauf der Immobilie diese Freigrenze nur um einen Cent, so wird die Grunderwerbsteuer mit mindestens 3,5 % auf den gesamten Kaufpreis fällig und muss vom Käufer entrichtet werden.