Grunderwerbsteuer - Häufig gestellte Fragen


Gibt es bei der Grunderwerbsteuer eine Freigrenze?


Die Freigrenze für den Erwerb von Immobilien bei dem keine Gewerbesteuer anfällt ist äußerst gering. Diese Freigrenze beträgt in allen Bundesländern maximal 2.500 Euro.

Ãœbersteigen die Kosten für den Kauf der Immobilie diese Freigrenze nur um einen Cent, so wird die Grunderwerbsteuer mit mindestens 3,5 % auf den gesamten Kaufpreis fällig und muss  vom Käufer entrichtet werden.