Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Gegenleistung


Gegenleistung


Die Gegenleistung ist bei einer Grundstücksübertragung in der Regel der Kaufpreis, der zwischen beiden Parteien ver- einbart wird. Dieser Wert dient für die Grunderwerbsteuer als Bemessungsgrundlage. Liegt beispielsweise der Wert der Gegenleistung bei 250.000 Euro, so fällt ein Betrag von 8.750 Euro Grunderwerbsteuer an. Der Wert der Gegenleistung lässt sich nach dem zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft bestimmen. So zählen zur Gegenleistung neben dem Kauf- preis auch eventuell vorhandene Schulden, die beim Erwerb des Grundstücks mit übernommen werden. In Ausnahme- fällen kann es passieren, dass hinsichtlich der Grunderwerbsteuer bei nicht-vorhandener Gegenleistung als Bemes- sungsgrundlage 140 Prozent des Einheitswertes angesetzt werden.