Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Erbbaurecht


Erbbaurecht


Das Erbbaurecht wird umgangssprachlich auch Erbpacht genannt und meint das Recht der Bebauung auf einem frem- den Grundstück. Hierzu zahlt der Erbbauberechtigte eine bestimmte Entlohnung an den Eigentümer des Grundstücks. Das Erbbaurecht ist aus dem Blickwinkel des Grundstückbesitzers ein beschränkt dingliches Recht, was wiederum auf dem Baugrund lastet.

In der Schweiz und in Österreich wird dieses Recht nicht Erbbaurecht, sondern schlicht Baurecht genannt. Obwohl das Grundstück nicht dem Erbbauberechtigten gehört, ist das Bauwerk auf dem fremden Grund sein Eigentum, solange das Erbbaurecht Gültigkeit besitzt. Erlischt dieses, geht das Gebäude in das Eigentum des Grundstückbesitzers über. Im Sinne der Grunderwerbsteuer gehört das rbbaurecht mit zum Bestandteil des Grundstücks.