Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Einheitliches Vertragswerk


Einheitliches Vertragswerk


Laut Bundesfinanzhof (BFH) müssen Käufer eines Baulands eine Grunderwerbsteuer entrichten. Dies gilt dann zu ei- nem späteren Zeitpunkt, wenn ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen beiden Vorgängen besteht, auch für die Bebauung des Grundstücks. Dabei fällt in der Regel jeweils ein Steuersatz von 3,5 % an.

Um dieser Doppelbesteuerung entgegenzuwirken können Käufer nach Zahlung der Grunderwerbsteuer Einspruch ge- gen den Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Nach Ausstellung der Unbedenklichkeits- bescheinigung durch das Finanzamt kommt es bei einer positiven Einschätzung zu einer Erstattung der Steuer. Da das Finanzgericht Niedersachsen diese Besteuerung für rechtswidrig befunden hat, könnte es langfristig gesehen zu einer Änderung der Regelung kommen.