Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Bewertungsgesetz


Bewertungsgesetz


Das Bewertungsgesetz ist Bestandteil des Steuerrechts und stellt ein einheitliches Regelwerk zur Bewertung von Vermö- gensgegenständen im Hinblick auf die Steuer, zum Beispiel der Grunderwerbsteuer, dar. So gilt das Bewertungsgesetz für sämtliche Abgaben und Steuern des Bundes. Auch die Kommunal- und Landesabgaben richten sich nach der Rege- lung des Bewertungsgesetzes. Eine Grundstücksbewertung erfolgt nach § 72 für unbebaute, für baureife (§ 73) sowie für bebaute Grundstücke mit benutzbaren Gebäuden (§§ 74 ff).