Grunderwerbsteuer - Begriffe:  Bemessungsgrundlage


Bemessungsgrundlage


Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gegenleistung für die Grundstücksübertragung, al- so der vereinbarte Kaufpreis. Der Kaufpreis ist auch maßgebend, wenn er ungewöhnlich niedrig ist bzw. er wird ge- schätzt, wenn er nicht exakt bestimmt werden kann.

Grundsätzlich bestimmt sich der Wert der Gegenleistung nach dem zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft. Zur Gegen- leistung zählen daher neben dem tatsächlich gezahlten Kaufpreis auch die Übernahme von Schulden, die auf dem Grundstück lasten, Zahlungen an Dritte, damit diese auf den Ihnen zustehenden Erbteil verzichten sowie Entschädigun- gen im Falle der Enteignung.