informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Häufige Fragen
Im Falle eines Unglücks auf einem Grundstück oder in einem Gebäude, haftet der Eigentümer oder auch Pächter des Hauses und/oder des Grundstückes. Es gibt unterschiedlichste Gefahrenquellen, die einen Unglücksfall nach sich ziehen können, ob es sich nun um eine Schneeplatte handelt, die sich vom Dach löst, eine marode Treppe oder auch eine mangelnde Beleuchtung oder Reinigung der Gehwege. In all diesen genannten Szenarien kann es zu Unglücksfällen kommen, die Menschen gefährden und verletzen können. Die Kosten, die daraus entstehen, sind mitunter erheblich. Daher sollte jeder Eigentümer eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, welche in ihren Beitragsstrukturen meist recht günstig ist. In der Regel berechnet sich der Beitrag über die Quadratmeterzahl oder die Anzahl der Mietparteien. Gelegentlich liegt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch den Mieteinnahmen zugrunde und verlangt daraus einen kleinen prozentualen Anteil.