Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Ratgeber


Unberechtigte Forderungen Dritter


Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung hilft in den Fällen, in denen Forderungen gegenüber dem versicherten Grundstückseigentümer geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich dabei nicht nur darauf, Zahlungen für zweifelsfrei zu bewertende Unglücksfälle zu leisten, sondern greift auch, wenn es sich um unberechtigte Forderungen Dritter handelt.

Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt demnach auch die Kosten für die Sachverhaltsermittlung und prüft, ob die gestellte Haftungsforderung berechtigt ist. Wenn die Forderung zu Unrecht gestellt ist und es sich damit um eine unberechtigte Forderung Dritter handelt, sorgt die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dafür, dass die geltend gemachten Ansprüche abgewehrt werden und keine Schadensersatzansprüche entstehen können. Wird die Schuldfrage vor einem Gericht entschieden, übernimmt die Grundbesitzerhaftplichtversicherung die Prozesskosten.