Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Ratgeber


Unbebaute Grundstücke


Um ein unbebautes Grundstück handelt es sich, wenn sich auf dem Grundstück kein benutzbares Gebäude befindet. Befindet sich auf dem Grundstück ein Gebäude, welches aufgrund seiner Zerstörung oder seines Verfalls auf Dauer keinen benutzbaren Raum zur Verfügung stellt, wird dieses ebenfalls als ein unbebautes Grundstück bewertet (vgl. BGB § 145).

Grundsätzlich ist der Eigentümer eines Grundstückes für alle Schäden verantwortlich, die sich auf diesem ereignen und kann somit auch haftbar gemacht werden. Für ein unbebautes Grundstück sollte daher in jedem Fall auch eine Grundbesitzerhaftplicht-Versicherung abgeschlossen werden, auch wenn dies in manchen Fällen zunächst nicht notwendig erscheint, da die Gefahrenquellen auf den ersten Blick nicht immer als solche angesehen werden. Es ist eher nebensächlich, ob sich auf dem Grundstück ein Gebäude befindet, ob es sich um ein unbebautes Grundstück handelt oder ob die sich auf dem Grundstück befindlichen Gebäude noch in der Bauphase stehen, da bei einem Unglücksfall der Eigentümer in vollem Umfang haftet. Die Beiträge für ein unbebautes Grundstück sind allerdings im Verhältnis gesehen recht gering und sollten in jedem Fall investiert werden.