Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Sorgfaltspflicht


Sorgfaltspflicht


Jeder Gebäude- und/oder Grundstücksinhaber unterliegt einer speziellen Sorgfaltspflicht. Durch die Sorgfaltspflicht soll gewährleitet werden, dass es nicht zu Personen- oder Sachschäden kommt, weil sich beispielsweise ein Dachziegel gelöst hat oder Gehwege nicht ordnungsgemäß freigeräumt wurden. Kommt es zu Unfällen, haftet der Eigentümer.
Da es jedoch trotz eingehaltener Sorgfaltspflicht immer wieder zu Unfällen kommen kann, sollte eine Grundstückshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden, um eventuellen Schadensersatzforderungen vorzubeugen. Die Grundstückshaftpflicht-Versicherung ist schon zu verhältnismäßig günstigen Konditionen zu beziehen und kann vor zum Teil erheblichen Kosten schützen, die im ungünstigsten Fall sogar in Form einer Rente ein Leben lang gezahlt werden müssen.