Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Beleuchtung


Beleuchtung


Der Eigentümer des Gebäudes und/oder des Grundstückes ist nicht nur dafür verantwortlich, dass sämtliche Gefahrenquellen beseitigt werden, die andere Personen gefährden können (Glätte auf den Gehwegen, marode Treppen…), sondern er muss die Umgebung des Grundstücks/Gebäudes auch ausreichend mit Lichtquellen versorgen. Es ist nicht ausreichend, alles frei von Unrat oder anderen Gefahrenquellen  zu halten, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Beleuchtung die Sicht erheblich beeinträchtigt hat. In diesem Fall muss die Grundbesitzhaftpflicht einspringen.  Es gibt spezielle Beleuchtungswerte, die pro Quadratmeter erreicht werden müssen, an denen man sich bei der Installation der Beleuchtung orientieren sollte.