Grundbesitzerhaftpflichtversicherung - Begriffe:  Bauliche Instandhaltung


Bauliche Instandhaltung


Die bauliche Instandhaltung stellt die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers des Gebäudes dar, das Gebäude und/oder das Grundstück bestmöglich von Gefahrenquellen zu befreien, durch die Menschen gefährdet werden können. Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet dabei jedoch nicht nur die bauliche Instandhaltung, sondern auch die Reinigung, Beleuchtung und Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte oder starkem Schneefall. Diese Verpflichtung verändert sich selbstverständlich, wenn es sich um ein Gebäude und/oder Grundstück handelt, auf welchem sich fremde Personen nicht aufhalten dürfen. In diesem Fall muss das Gelände durch eine Umzäunung oder dergleichen ausreichend abgesichert sein.