Girokonto - Begriffe:  Lastschriftverfahren


Lastschriftverfahren


Das Lastschriftverfahren dient zur Übertragung von Geldern auf Konten. Die Abbuchung des Betrages wird vom Geldempfänger angewiesen, anders als bei der Überweisung, bei der der Zahlende den Auftrag vornimmt.

Die Lastschrift wird bei dem Kreditinstitut des Geldempfängers eingereicht. Das Kreditinstitut zieht nun den vereinbarten Betrag beim Zahlenden ein und schreibt es dem Konto des Empfängers gut. Das Abkommen über den Lastschriftverkehr bildet die Rechtsgrundlage für das Lastschriftverfahren, dem alle Sparkassen, Volksbanken und Geschäftsbanken angehörig sind. Der Geldempfänger und das Kreditinstitut müssen eine Vereinbarung treffen.

Der Zahlende muss dem Einzug der Geldsumme schriftlich zustimmen, entweder per Einzugsermächtigung (Zahlender gibt Einverständnis an Empfänger,  Rückbuchungen möglich) oder per Abbuchungsauftrag (Zahlender gibt Einverständnis an Kreditinstitut, keine Rückbuchungen möglich).

Das Lastschriftverfahren findet oft bei Lieferungen und Leistungen Anwendung. Sollten Lastschriften einmal nicht abgebucht / eingelöst werden können, bezeichnet man sie als Rücklastschriften. Gründe hierfür können z. B. eine mangelhafte Deckung des Kontos, nicht bestehendes Konto, falsche Kontonummer und Widerspruch des Zahlenden sein.