Girokonto - Begriffe:  Einlagensicherheit


Einlagensicherheit


Bei Anlage von Geld bei Kreditinstituten hat der Kunde oft Angst sein Geld zu verlieren. Das angelegte Geld bei Kreditinstituten ist abgesichert, zum Beispiel gegen Insolvenz. Hierzu gibt es das EU-Gesetz, welches besagt, dass alle Kreditinstitute der EU die Einlagen der Kunden über die jeweilige nationale Entschädigungseinrichtung sichern müssen. In Deutschland ist dies die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Diese Einrichtung entstand aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz aus dem Jahre 1998.

Sie sichert die Anlagen von privaten Banken und Bausparkassen mit Sitz in Deutschland. Einlagen bis zu 90 % und bis zu einer Summe von 20.000,- € (Einlagen müssen auf Staatswährung laufen) pro Anleger sind hierdurch gesichert. Neben dieser gesetzlichen Regelung haben sich viele Kreditinstitute für die Einlagensicherheit Ihrer Kunden zusätzlich noch freiwilligen Sicherungsfonds angeschlossen. Oft sind bei diesen Einlagensicherungsfonds Geldanlagen in Millionenhöhe abgesichert.

Bevor Sie Ihr Geld bei einem Kreditinstitut anlegen, fragen Sie dort nach, ob diese an freiwilligen Einlagensicherungsfonds teilnehmen und bis zu welcher Summe Ihnen Einlagensicherheit gewährt wird. Beim Bundesverband deutscher Banken können Sie sich auch Online informieren, über welche Sicherungssysteme Ihr Kreditinstitut verfügt.

An diesen Einlagensicherungsfonds sind generell mehrere Banken beteiligt. Die beteiligten Banken zahlen jährlich einen Betrag, der aus Umsatz und Bonität ermittelt wird, in diesen Fond ein. Im Falle einer Insolvenz einer Bank wird nun aus diesem Fond die Erstattung verloren gegangener Einlagen der Bankkunden getätigt. Die Sicherungsgrenze liegt sehr hoch, in etwa bei 30 % des haftenden Eigenkapitals der Bank. Beachten Sie auch, dass im Fall der Fälle pro Bankkunde und Bank nur eine Entschädigung gezahlt werden darf. Auch wenn Sie mehrere Konten und Anlagen bei dieser Bank führen.