Girokonto - Begriffe:  Effektivzins


Effektivzins


Der Effektivzins steht für „effektiver Jahreszins“. Wenn man einen Kredit anfordert ist der Effektivzins der Zinssatz, der die Kosten die auf den Kredit anfallen bemisst.

Es gibt einige Kredite bei denen sich die Bedingungen während der Laufzeit ändern können, hier wird der Zins „anfänglicher effektiver Jahreszins“ genannt. Die Hauptbestandteile des Effektivzinses sind der Nominalzinssatz, der Auszahlungskurs, die Tilgungsraten und die Zinsfestschreibungsdauer. Für die Kreditnehmer ist der Effektivzins wichtig um die Angebote der verschiedenen Kreditinstitute vergleichen zu können.

Allerdings muss der Kunde hierbei darauf achten, dass die verschiedenen Angebote auch die gleiche Zinsfestschreibungsdauer ausweisen und die gleiche Kreditsumme haben sowie die gleichen Bestandteile im Effektivzins mit einbezogen wurden. So können Kreditinstitute beispielsweise Bereitstellungszinsen, Teilauszahlungszuschläge, Kontoführungskosten etc. berechnen. Diese Kosten sind aber im Effektivzins nicht enthalten. Zusätzlich zu den anfallenden Nebenkosten sollten die Rahmenbedingungen auch in Hinblick auf die Gutschrift der Tilgungsraten überprüft werden. Generell zahlt der Kreditnehmer die vereinbarte Rate zum Ende des Monats und das Kreditinstitut schreibt die Tilgungsleistung dann sofort gut.

Einige Anbieter handhaben es aber so, dass monatlich zwar die Raten gezahlt werden müssen, die Tilgungsraten aber erst nach drei Monaten gutgeschrieben werden. In einigen Fällen ist sogar bekannt, dass Raten als Vorauszahlung für ein ganzes Quartal geleistet werden müssen, die Tilgungsraten aber immer erst am Ende des Jahres gutgeschrieben werden. In diesen Fällen wird der Kredit teurer, da der Effektivzins steigt.

Kreditgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet den Effektivzins bei einem Kredit zu nennen. Wie der Effektivzins berechnet wird ist durch die Preisabgabenverordnung vorgeschrieben.