Girokonto - Begriffe:  Dispo


Dispo


Dispo ist die Abkürzung von Dispositionskredit. Häufig wird der Dispo auch Überziehungskredit genannt. Der Dispo wird Privatpersonen gewährt, der Begriff für einen Überziehungskredit bei Unternehmen ist Kontokorrentkredit.

Zur Gewährung des Dispos sind in der Regel eine Bonitätsprüfung und eine positive SCHUFA-Auskunft erforderlich. Sie vereinbaren mit Ihrer Bank eine Kreditlinie, Ihren Dispo-Rahmen. Meist gewähren Banken einen Dispo in Höhe des zwei- bis dreifachen Ihres monatlichen Einkommens. Hierfür braucht die Bank Nachweise. Der vereinbarte Dispo wird auf Ihrem Girokonto eingerichtet. Für den Dispo zahlt der Kunde Zinsen, allerdings nur in der Höhe des tatsächlich in Anspruch genommenen Kredits. Die Zinsen richten sich nach den geltenden Marktzinsen und fallen tageweise an. Sie können selbst entscheiden wie viel Ihres Dispos Sie in Anspruch nehmen wollen und wann Sie den Dispo wieder ausgleichen wollen.

Bei der Höhe der Rückzahlung sind Sie frei, Sie müssen sich an keine bestimmten Raten halten. Sollten Sie einen höheren Kredit als den vereinbarten benötigen, ist dies unbedingt mit Ihrem Kreditinstitut abzustimmen. Wenn Sie Ihr Girokonto über den vereinbarten Dispo hinaus überziehen fallen zusätzlich zu den Marktzinsen noch Überziehungszinsen an.

Der Dispo auf dem Girokonto kann von einer Bank aber auch kurzfristig gekündigt werden. Dies passiert häufig, wenn zum Beispiel eine Gehaltskürzung bei Ihnen vorgenommen wurde oder Sie Arbeitslosengeld erhalten, weil Sie Ihren Job verloren haben. Ein Dispo ist für einen kurzfristigen Einsatz gedacht, denn die Zinsen sind relativ hoch. Wenn Sie längere Zeit auf den Dispo zurückgreifen müssen, sollten Sie darüber nachdenken den Dispo in einen Ratenkredit umzuändern, da die Zinsen hier nicht so hoch sind wie bei einem Dispo.