Girokonto - Begriffe:  Bonität


Bonität


Bonität steht für Kreditwürdigkeit. Die Bonität hilft Kreditinstituten bei der Entscheidung über eine Kreditvergabe, bei Privatpersonen und auch bei Unternehmen. Die Prüfung auf Bonität wird von den Kreditinstituten selbst oder von sogenannten Rating-Agenturen vorgenommen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers, die bei einer Bonitätsprüfung erhoben wird. Die Kreditvergabe wird auf die Richtlinien von Basel-II gestützt.

Diese Richtlinien regeln durch das Bankenaufsichtsrecht die Stabilität des Bankensystems, die Kreditinstitute sind an diese Regeln gebunden. Anhand Basel-II wird die Ausfallwahrscheinlichkeit der Kreditrückzahlung eines Kreditnehmers bemessen und somit der Anteil von benötigtem Eigenkapital berechnet. Unterschieden wird zwischen der persönlichen und der wirtschaftlichen Bonität. Bei der persönlichen Bonität wird auch die Zuverlässigkeit des Kreditnehmers in die Bonitätsprüfung mit einbezogen. Ebenso fließen auch die berufliche Qualifikation und die vorangegangene Zuverlässigkeit der Person in die Bonität mit ein.

Bei der wirtschaftlichen Bonität werden vor allem die wirtschaftlichen Qualifikationen geprüft. Einkommensnachweise, betriebswirtschaftliche Auswertungen u. ä. werden zur Bonitätsprüfung zu Rate gezogen. Auch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kann angefordert werden. In den meisten Fällen wird vom Kreditinstitut zusätzlich eine SCHUFA-Auskunft angefordert. Umso besser die Bonität der Person oder des Unternehmens ist, desto leichter ist die positive Entscheidung für den Kreditvergebenden. Die Entscheidung über die Vergabe eines Kredits ist jedoch immer eine sehr individuelle Entscheidung.