Girokonto - Begriffe:  Abbuchungsauftrag


Abbuchungsauftrag


Ein Abbuchungsauftrag ist eine Art des Lastschriftverfahrens. Ein Abbuchungsauftrag wird immer schriftlich vom Schuldner bei seinem Kreditinstitut eingereicht.

Der Schuldner erklärt sich beim Abbuchungsauftrag damit einverstanden, dass der Zahlungsempfänger einen bestimmten Betrag von seinem Girokonto abbuchen darf. Durch diese Einverständniserklärung des Schuldners kann ein Abbuchungsauftrag nicht zurück gebucht werden. Dies ist bei einer Einzugsermächtigung anders, denn hier kann eine Lastschrift innerhalb einer Frist von sechs Wochen zurück gefordert werden. Sollte das Girokonto allerdings eine nicht ausreichende Deckung aufweisen oder sollte es zwischenzeitlich gekündigt worden sein, so kann die Abbuchung nicht statt finden.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird der Abbuchungsauftrag in der Regel nur noch im Geschäftsbereich eingesetzt. Ein Abbuchungsauftrag hat Vorteile für den Zahlungsempfänger, da die Aufträge nicht zurück geholt werden können. Zum Beispiel kann im Falle einer Insolvenz einer Firma ein Insolvenzverwalter Lastschriften die mittels Einzugsermächtigung erteilt wurden der letzten 6 Wochen zurückfordern. Im Falle eines Abbuchungsauftrags ist dies nicht möglich und der Zahlungsempfänger ist auf der sicheren Seite. In Deutschland werden Lastschriften weitaus mehr auf Grundlage von Einzugsermächtigungen als auf Grundlage von Abbuchungsaufträgen vorgenommen.