Gewerbesteuer - Begriffe:  Zuständigkeit


Zuständigkeit


Für die Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen sowie für die Festsetzung und Zerlegung des Steuermessbetrages sind die Gemeinden und in einigen Bundesländern wie Berlin oder Hamburg die Finanzämter zuständig. Dabei wird der Steuermessbetrag durch einen Steuermessbescheid festgesetzt. Grundlage der Berechnung ist die Erhebung aufgrund des Steuermessbetrages durch die Gemeinde, mit einem jeweils unterschiedlich hohen Hebesatz. Um „Steuerparadie- se“ zu vermeiden, darf dieser nicht niedriger als 200 % sein.