Gewerbesteuer - Häufig gestellte Fragen


Was ist das Äquivalenzprinzip?


Das sogenannte Äquivalenzprinzip wird gern als Rechtfertigungsgrund zur Erhebung von Steuern herangezogen. Nach der Bedeutung des Wortes werden die Steuern für gewisse Leistungen des Staates erhoben.
So werden durch das Äquivalenzprinzip Gebühren und Beiträge erhoben, die vom Steuerpflichtigen zu tragen sind. In Be- zug auf die Gewerbesteuer sollen nach dem Äquivalenzprinzip Kosten von den Gewerbebetrieben übernommen werden, die durch deren Gründung und Betriebsführung in der jeweiligen Gemeinde bestehen.