Gewerbesteuer - Begriffe:  Verbrauchsteuer


Verbrauchsteuer


Als Verbrauchsteuer gelten Steuern für Waren, die zum Verbrauch oder Gebrauch bestimmt sind.
Unterschieden wird dabei zwischen besonderen Verbrauchsteuern, die durch den Bund erhoben werden und den ört- lichen Verbrauchsteuern, welche Sache der Länder sind. Zu den gängigen Verbrauchsteuern in Deutschland zählen die Energiesteuer, die Tabaksteuer, die Biersteuer, die Kaffeesteuer und die erst 2004 eingeführte Alkopopsteuer.
Die Steuerhebung und die Verwaltung erfolgt durch die Bundeszollverwaltung. Diverse alte Verbrauchsteuern wie die Salzsteuer oder die Leuchtmittelsteuer sind mittlerweile aufgehoben worden.