Gewerbesteuer - Begriffe:  Unternehmensteuerreform


Unternehmensteuerreform


Die letzte Unternehmensteuerreform wurde in Deutschland 2008 durch die Große Koalition aus SPD und CDU/CSU durchgeführt. Bereits im Jahr 2006 wurden die Eckpunkte festgelegt. Die Hauptziele der Unternehmensteuerreform 2008 sind die Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland, die Rechtsformneutralität der Unterneh- mensbesteuerung und die Verbesserung der Planungssicherheit von Unternehmen und öffentlicher Haushalte. Durch die Unternehmensteuerreform wird mit Steuermindereinheiten für den Staat von ca. 5 Milliarden Euro gerechnet. Kritiker gehen aber davon aus, dass die Minderausgaben eher bei 10 Milliarden Euro liegen werden. Zu den Einzelmaßnahmen der Unternehmensteuerreform gehören beispielsweise die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 Prozent auf 15 Pro- zent, die Umwandlung des Halbeinkünfteverfahrens in das Teileinkünfteverfahren, die Abschaffung der degressiven Ab- schreibung und die Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 Prozent auf 3,8 Prozent. Als größtes Manko der Unternehmensteuerreform führen Kritiker an, dass sie eher Arbeitsplätze abbaut als sie zu schaffen.